Schadengutachten
Das Kfz-Sachverständigenbüro Wessel & Nobbe ist Ihr Ansprechpartner für Schaden- & Wertgutachten.
Vereinbaren Sie einen Termin zur Begutachtung:
Sie hatten einen Unfall?
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden und es sich nicht nur um einen
Bagatellschaden
handelt, haben Sie als Geschädigter grundsätzlich das Recht auf einen selbst gewählten unabhängigen
Sachverständigen. Die Kosten für das Gutachten trägt dabei die Versicherung des
Unfallgegners.
Sofern es sich um einen Kaskoschaden handelt, beauftragt Ihre Versicherung einen Sachverständigen um
Ihren Schaden zu ermitteln.
- Unfallschadengutachten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall
- Kaskogutachten (z.B. Wildschaden oder Glasbruch) bei Freigabe durch die Versicherung
- Gerichtsgutachten
- Begutachtung von Lackschäden
- Begutachtung von Motorschäden
Beispiele: